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INGENIEURBÃœRO UNVERZAGT

INGENIEURBÃœRO FÃœR TRAGWERKSPLANUNG

SCHALLSCHUTZNACHWEIS

Die Einhaltung von Schallschutzanforderungen dient der Vermeidung von akustischen
Beeinträchtigungen durch Lärm von außen sowie der Beeinträchtigung von Nachbarn
durch eigene „Beschallung“.

Hierzu ist es notwendig, die Konstruktion entsprechend auszubilden. Dies gelingt nur durch
ein Ineinandergreifen von Rohbau- und Ausbaugewerken in Planung und Ausführung.

Wesentlich zum Gelingen trägt auch die konsequente Überwachung der Ausführung
vor Ort bei.

Zur Umsetzung der baurechtlichen Anforderungen sind wir als Nachweisberechtigte für Schallschutz von der Ingenieurkammer Hessen zertifiziert.

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Software:    Bauphysik-Modul  Schall 4.0   

Qualifikationen:  3  Nachweisberechtigte für Schallschutz