INGENIEURBÜRO UNVERZAGT
INGENIEURBÜRO FÜR TRAGWERKSPLANUNG
WÄRMESCHUTZNACHWEIS
Im Rahmen der öffentlich rechtlichen Nachweise erstellen wir diese für Wohngebäude
und Nichtwohngebäude nach den Vorgaben der entsprechenden Energieeinsparverordnung
EnEV 2016 und den zugrundeliegenden Berechnungsverfahren (DIN V 18599 und
DIN 4108-6/4701-10).
Die Berechnung erfolgt durch entsprechende Softwareprogramme. Als Ergänzung können
spezielle Analysen z.B. durch die Berechnung von Isothermen vorgenommen werden.
Die Vorgaben des EEWärmeG werden durch die Berechnung von verschiedenen Varianten
der einzelnen Energieträger (insbesondere hinsichtlich ihrer Zweckmäßigkeit) oder durch
Ersatzmaßnahmen erreicht.
Zur Umsetzung der baurechtlichen Anforderungen sind wir als Nachweisberechtigte für
Wärmeschutz von der Ingenieurkammer Hessen eingetragen.
Software: Energieberater • Isotherm • Cond
Qualifikationen:
2 Nachweisberechtigte für Wärmeschutz
2 Zertifizierte Energieberater der IngKH