INGENIEURBÃœRO UNVERZAGT
INGENIEURBÃœRO FÃœR TRAGWERKSPLANUNG
WÄRMESCHUTZNACHWEIS
Im Rahmen der öffentlich rechtlichen Nachweise erstellen wir diese für Wohngebäude
und Nichtwohngebäude nach den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetztes GEG 2022
und den zugrundeliegenden Berechnungsverfahren (DIN V 18599 und DIN 4108-6/4701-10).
Die Berechnung erfolgt durch entsprechende Softwareprogramme. Als Ergänzung können
spezielle Analysen z.B. durch die Berechnung von Isothermen vorgenommen werden.
Die Vorgaben an den Einsatz von erneuerbaren Energien werden durch die Berechnung von verschiedenen Varianten der einzelnen Energieträger (insbesondere hinsichtlich ihrer Zweckmäßigkeit) oder durch Ersatzmaßnahmen erreicht.
Zur Umsetzung der baurechtlichen Anforderungen sind wir als Nachweisberechtigte für
Wärmeschutz von der Ingenieurkammer Hessen eingetragen.
Software: Hottgenroth-Energieberater • Envisys-evebi • Isotherm • Cond
Qualifikationen:
2 Nachweisberechtigte für Wärmeschutz
2 Zertifizierte Energieberater der IngKH